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Versicherungen

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die unter der Versicherungsaufsicht steht. Sie bietet nicht nur eine lebenslange Altersrente für den Arbeitnehmer, sondern kann auch Hinterbliebene oder bei Berufsunfähigkeit absichern. Als Arbeitgeber erteilst du deinem Arbeitnehmer eine Zusage über betriebliche Altersversorgung und zahlst regelmäßige Beiträge in die Pensionskasse ein, die als Betriebsausgaben gelten und nicht bilanziert werden müssen.
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Funktionsweise der Pensionskasse

Der Arbeitgeber gibt eine Zusage über betriebliche Altersversorgung und leistet regelmäßige Beitragszahlungen aus den Unternehmensmitteln in die Pensionskasse. Im Alter erhält der Arbeitnehmer Versorgungsleistungen aus der Pensionskasse. Die Beiträge des Arbeitgebers sind steuerlich absetzbar, und die Anwartschaft des Arbeitnehmers auf Leistungen muss nicht bilanziert werden.

Vorteile der Pensionskasse

Die Pensionskasse bietet eine solide Grundlage für die betriebliche Altersversorgung deiner Mitarbeiter. Sie ermöglicht eine Absicherung für den Arbeitnehmer sowie seine Hinterbliebenen oder bei Berufsunfähigkeit, und bietet die Möglichkeit, eine nachhaltige und finanziell stabile Altersversorgung für deine Mitarbeiter zu gestalten.

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Häufig gestellte Fragen


Wie unterscheidet sich die Pensionskasse von anderen betrieblichen Altersversorgungssystemen?
Die Pensionskasse unterscheidet sich durch ihre rechtliche Struktur und die Art der Leistungen, die sie bietet. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die speziell darauf ausgerichtet ist, Altersrenten sowie Absicherungen für Hinterbliebene oder bei Berufsunfähigkeit zu bieten.

Können Arbeitnehmer selbst in die Pensionskasse einzahlen?
Ja, neben den Beiträgen des Arbeitgebers besteht auch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in die Pensionskasse einbringen können, um ihre Altersvorsorge zu erhöhen.

Welche Sicherheiten bietet die Pensionskasse?
Die Pensionskasse unterliegt der Versicherungsaufsicht, was eine zusätzliche Sicherheit für die eingezahlten Beiträge und die garantierten Leistungen bietet. Dies stellt sicher, dass die Pensionskasse die zugesagten Leistungen auch erbringen kann.

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